Bei internationalen Sendungen kann es gelegentlich vorkommen, dass der Empfänger die Sendung ablehnt, die Zahlung beanstandet oder die Zollgebühren nicht entrichtet. In solchen Fällen haftet letztendlich der Absender für die im Zusammenhang mit der Sendung anfallenden Zollgebühren, Rücksendekosten und sonstigen Zusatzgebühren.
Diese Regelung steht in direktem Zusammenhang mit der im internationalen Handel häufig verwendeten Lieferbedingung DAP (Delivered At Place).
Bei DAP-Lieferungen ist der Verkäufer, d. h. der Versender, verpflichtet, die Ware bis zu der im Land des Empfängers angegebenen Adresse zu befördern. Zollgebühren, Einfuhrkosten und steuerliche Verpflichtungen gehen jedoch zu Lasten des Empfängers.
Sollte der Empfänger diese Zahlungen ablehnen, kann das Transportunternehmen (z. B. FedEx) die entsprechenden Beträge dem Absender in Rechnung stellen. Daher ist es äußerst wichtig, vor dem Versand Kontakt mit dem Empfänger aufzunehmen und sich über die Zollverpflichtungen zu einigen.
