Im Rahmen der von der Europäischen Union in Kraft gesetzten neuen Zollvorschriften gelten ab dem 1. Juli 2026 neue Regelungen für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro, die in die Europäische Union eingeführt werden.

Die neue Regelung gilt für E-Commerce-Sendungen, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in EU-Mitgliedstaaten versandt werden. Mit Inkrafttreten der Regelung sind neue Vorschriften bezüglich der Zollabfertigung und der Bearbeitungsgebühren in Kraft getreten.

Was hat sich im Rahmen der neuen Regelung geändert?
Gemäß der veröffentlichten Regelung wird für E-Commerce-Sendungen mit einem Wert unter 150 Euro, die aus Ländern außerhalb der Europäischen Union in EU-Mitgliedstaaten versandt werden, eine pauschale Zollbearbeitungsgebühr in Höhe von 3 Euro für jeden in der Sendung angegebenen HS-Code (GTIP) erhoben.

Sollte eine Sendung mehrere verschiedene HS-Codes enthalten, wird die Bearbeitungsgebühr für jeden HS-Code separat berechnet.

Aus diesem Grund ist es bei der Vorbereitung der Sendung wichtig, die Produktdaten korrekt zu klassifizieren und die HS-Codes vollständig anzugeben.

Wie werden die Zollabfertigungsverfahren ablaufen?

Wenn Sendungen die Zollgrenzen der Europäischen Union erreichen, werden die Zollabfertigungsverfahren vom jeweiligen Spediteur und den Zollbehörden der Europäischen Union durchgeführt.

In diesem Zusammenhang können folgende Situationen auftreten:

  • Zolleinnahmen,
  • Gebühren für Erklärungen,
  • Transaktionsgebühren,
  • Betriebskosten,
  • Die Servicegebühren können auf die entsprechenden Sendungen umgelegt werden.

Den Absendern wird empfohlen, eventuell anfallende zusätzliche Kosten bei der Planung ihrer Sendungen zu berücksichtigen.

Wird das IOSS-System weiterhin genutzt?
Ja. Das Import One Stop Shop (IOSS)-System wird weiterhin genutzt.

IOSS ist eine Anwendung, die die Verwaltung der Umsatzsteuererklärung für bestimmte E-Commerce-Sendungen in die Europäische Union über ein einziges System ermöglicht.

Die im Rahmen der in Kraft getretenen neuen Regelung anzuwendende feste Zollbearbeitungsgebühr in Höhe von 3 Euro pro HS-Code wird jedoch getrennt vom IOSS-Verfahren betrachtet. Daher können auch bei Sendungen, die im Rahmen des IOSS-Verfahrens abgewickelt werden, Bearbeitungsgebühren gemäß der neuen Regelung anfallen.

Was ist bei der Vorbereitung von Sendungen zu beachten?
Gemäß der neuen Regelung wird Unternehmen, die Sendungen in die Europäische Union versenden, empfohlen, folgende Punkte zu beachten:

Die korrekte und vollständige Angabe der HS-Codes der Waren,

  • Die Produktinformationen müssen aktuell sein,
  • Die Planung der Versandkosten unter Berücksichtigung der neuen Regelung,
  • die Berücksichtigung etwaiger zusätzlicher Bearbeitungs- und Dienstleistungsgebühren, die im Rahmen der Zollabfertigung anfallen können,
  • Verfolgung der aktuellen Zollvorschriften der Europäischen Union.

Wir bei PTS verfolgen den Prozess aufmerksam

Als PTS verfolgen wir die in der Europäischen Union in Kraft tretenden Zollvorschriften und deren Umsetzung genau.

Wir werden unsere Kunden weiterhin über aktuelle Entwicklungen und Kosten informieren, die sich auf die betrieblichen Abläufe auswirken könnten.

Um detaillierte Informationen zu den neuen Bestimmungen zu erhalten oder Unterstützung bezüglich Ihrer Sendungen anzufordern, können Sie sich an Ihren Kundenbetreuer oder das PTS-Team wenden.