Ab dem 1. März 2026 wird Frankreich eine vorübergehende Abgabe in Höhe von 2 € pro Artikel auf geringwertige Waren im Wert von bis zu 150 €, die aus Ländern außerhalb der EU importiert werden, erheben.
Diese Regelung gilt bis zur Einführung der neuen Bearbeitungsgebühr, die EU-weit in Kraft treten soll (voraussichtlich im November 2026).
Die neue Regelung ist im Rahmen des französischen Haushaltsgesetzes von 2026 (Artikel 82) in Kraft getreten und gilt für Sendungen in die folgenden Regionen:
Festland Frankreich, Martinique, Guadeloupe, Réunion, Monaco
⚠️ Diese App:
Es handelt sich nicht um Mehrwertsteuer. Es handelt sich nicht um eine Standardzollgebühr. Es handelt sich nicht um eine Gebühr des Transportunternehmens. Es handelt sich um eine neue Einfuhrsteuer, die vom französischen Staat erhoben wird.
Wie sind die Steuern zu zahlen?
1. In Frankreich mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen (die IOSS bzw. die Selbstabrechnung nutzen)
Die Steuer ist über die Umsatzsteuererklärung anzugeben und zu entrichten. Unternehmen, die in einem anderen EU-Land für das IOSS-System registriert sind, müssen sich zusätzlich in Frankreich für die Umsatzsteuer registrieren lassen, um weiterhin Verkäufe nach Frankreich tätigen zu können.
2. Käufer in Frankreich, die nicht mehrwertsteuerpflichtig sind
(Privatkunden oder Unternehmen aus Nicht-EU-Ländern, die keinen Finanzvertreter in Frankreich haben)
Die Steuer wird zum Zeitpunkt der Lieferung im Namen des Empfängers entrichtet. Der Betrag wird bei der Lieferung eingezogen oder separat in Rechnung gestellt.
3. Wie wird sich das auf Ihre Sendungen auswirken?
Bei E-Commerce-Sendungen mit geringem Wert (unter 150 €) nach Frankreich:
Für jedes Produkt fallen zusätzliche Kosten in Höhe von +2 € an. Bei Sendungen mit mehreren Produkten wird die Steuer pro Produkt berechnet. Es wird empfohlen, Ihre Preis- und Vertriebsstrategien entsprechend anzupassen.
Insbesondere für Unternehmen, die im Mikroexport und im E-Commerce tätig sind, ist es wichtig, die Kostenplanung zu überprüfen.
Um detaillierte Informationen darüber zu erhalten, wie sich diese Regelung auf Ihre Sendungen nach Frankreich auswirkt, können Sie sich an Ihren PTS-Kundenbetreuer wenden.
Wie immer stehen wir Ihnen zur Seite, damit Sie Ihre Prozesse sicher verwalten können, indem wir die Änderungen in der Gesetzgebung genau verfolgen.
